Deutscher Sprengverband e.V.

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Achtung! Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Einführungszeitpunktes geplant!

Nach Ankündigung der EU ist eine Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Zeitpunktes (05.04.2012) für das Inkrafttreten der Richtlinie 2008/43 (Kennzeichnungsrichtlinie für Explosivstoffe) geplant. Somit ist nun beabsichtigt, dass Explosivstoffe im gewerblichen Bereich ab dem 05.04.2013 von allen Herstellern und Einführern mit einer elektronisch lesbaren Kennzeichnung (Strich- oder Matrixcode) versehen werden müssen. Somit wäre die Richtlinie 2008/43 (Kennzeichnungsrichtlinie) von Herstellern und Einführern ab dem 05.04.2013 umzusetzen.
Ab dem 05.04.2015 ist geplant, dass alle anderen Unternehmen in der logistischen Kette (Spediteure, Händler, Endanwender-Sprengbetriebe) die Richtlinie anwenden müssen.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie in der SPRENGINFO 3/2011.