Deutscher Sprengverband e.V.

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Österreich - Nationalrat beschließt neues Schieß- und Sprengmittelgesetz

Mit 1. Januar 2010 tritt in Österreich ein neues, zeitgemäßes Schieß- und Sprengmittelgesetz in Kraft, da das bisherige Gesetz aus dem Jahre 1935 stammt. Im neuen Gesetz werden Herstellung, Erzeugung, Handel, Besitz und Erwerb sowie die behördliche Kontrolle geregelt. Wer Sprengmittel herstellt und handelt, muss Ausbildung und Praxis nachweisen. Wer eine Handelsbefugnis beantragt, muss Sprengbeauftragter sein und eine einschlägige Ausbildung nachweisen. Das sind die Grundzüge des neuen Gesetzes.
Quelle: APA-OTS, 21.10.2009