Deutscher Sprengverband e.V.

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Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe III für die Branche der Pyrotechnik

 

Liebe Mitglieder*innen des Deutschen Sprengverbandes,

seit dem 21. Dezember 2020 und der damit einhergehenden, massiven Einschränkung im Silvesterverkauf ist viel passiert. Anknüpfend an unseren speziellen Newsletter für die Mitglieder des Deutschen Sprengverbandes aus dem Bereich Pyrotechnik, möchten wir mit dem heutigen verbandsweiten Newsletter über den aktuellen Stand unserer Bemühungen, mit den politischen Verantwortlichen in einen Dialog zu treten, um spezielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Branche der Pyrotechnik zu finden, informieren.

In chronologischer Reihenfolge ist Folgendes bisher geschehen:

13.12.2020
Gemeinsames Treffen der Bundesregierung und der Landesregierungen

Der Bund-Länder-Gipfel beschließt ein „Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk“. Das Bundesinnenministerium wird beauftragt, dies mittels Rechtsnormänderung umzusetzen.

16.12.2020
Das Bundesinnenministerium legt die Änderung der 1. SprengV dem Bundesrat vor

Das Bundesinnenministerium bittet den Bundesrat um Beschlussfassung zur Änderung der 1. SprengV in § 22 Abs. 1 Satz 1. Ziel ist es, die Überlassung von pyrotechnischen Gegenständen der Kat. F2 an private Verbraucher im Jahr 2020 zu untersagen.

17.12.2020
Der Bundesrat veröffentlicht die zur Abstimmung stehende Änderung der 1. SprengV

Mit der Bundesrats-Drucksache 765/20 veröffentlicht der Bundesrat die zur Änderung stehende 1. SprengV.

Download (pdf): Bundesrats-Drucksache 765/20  

18.12.2020
Der Bundesrat stimmt dem Änderungsersuchen des Bundesinnenministeriums zu

Mit Beschluss des Bundesrates wurde die 1. SprengV, wie vom Bundesinnenministerium gewünscht, geändert.

21.12.2020
Inkrafttreten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wurde die geänderte 1. SprengV rechtskräftig und somit das Überlassungsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kat. F2 an private Verbraucher wirksam.

23.12.2020
Der Deutsche Sprengverband e.V. formuliert und übersendet eine erste Stellungnahme an die politischen Verantwortlichen

Am 23.12.2020 gibt der Deutsche Sprengverband e.V., vertreten durch seinen Vorsitzenden Herrn Jörg Rennert, eine detaillierte Stellungnahme zu dem beschlossenen Überlassungsverbot ab. Maßgeblich wird darin zum einen auf die wirtschaftlich sehr schwache Saison 2020 für die Pyrobranche und zum anderen auf die besondere Härte der Entscheidung zum Silvesterfeuerwerksverkauf hingewiesen.
In dem Schreiben werden die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche sowie die möglichen Konsequenzen in den Folgemonaten ausführlich dargelegt. Neben dem Umstand, dass Waren für den Silvesterverkauf durch die betreffenden Unternehmen bestellt und bezahlt wurden bzw. zur Zahlung anstehen, ohne dass ein Abverkauf dieser stattfinden konnte, ergeben sich aus dem Verkaufsverbot erhebliche Kosten für die betroffenen Unternehmen durch die erforderliche Rückkommissionierung und die anschließende Wiedereinlagerung. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der private Verbraucher in 2020 verstärkt auf pyrotechnische Gegenstände, vorwiegend aus Osteuropa, zurückgreifen wird und sich daraus mögliche erhöhte Risiken ergeben können.
Der Deutsche Sprengverband machte deutlich und legte die Notwendigkeit dar, dass es eines branchenspezifischen Hilfspakets in Höhe von 200 Mio. Euro bedarf, um die Umsatzeinbrüche und die Kosten für Lagerhaltung, Logistik und Kommissionierung abzufedern. Die genannte Summe berücksichtigt ausdrücklich alle betroffenen Marktakteure (Importeure, Einzel-, Groß- und Onlinehändler). In diesem Punkt unterscheidet sich die Position des Deutschen Sprengverbandes von der Position des VPI - Verband der pyrotechnischen Industrie. Dieser konnte in seiner Stellungnahme vorwiegend nur die wirtschaftlichen Schäden seiner Mitgliedsunternehmen abbilden.

Adressaten unserer Stellungnahme:
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Herr Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Herr Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschafsministerium Marco Wanderwitz
Herr Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer
sowie zwei weitere Abgeordnete des Bundestages

12.01.2021
Rückmeldung des Parlamentarischen Staatssekretärs, Herr Marco Wanderwitz

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Herr Marco Wanderwitz, ließ uns am 12. Januar 2021 kontaktieren und bestätigte den Eingang unseres Schreibens. Damit verbunden erhielt der Sprengverband eine Einladung zu einem Telefoninterview am 21. Januar 2021, um die Stellungnahme zu erörtern.

19.01.2021
Term Sheet (nähere Erläuterungen) zur Überbrückungshilfe III – inkl. Pyrotechnik

Am 20. Januar 2021 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine nähere Erläuterung zur Überbrückungshilfe III vom 19. Januar 2021.
Das veröffentlichte Term Sheet Überbrückungshilfe III enthält einen Extrapunkt „Sonderregelung für die Pyrotechnik“. Er sieht vor, dass Unternehmen aus dem Bereich Pyrotechnik, die im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 80 % gegenüber dem Vorjahr hatten, zusätzliche Leistungen aus der Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können, und zwar rückwirkend bis zum März 2020 und fortlaufend bis Juni 2021.

Download (pdf): Term Sheet Überbrückungshilfe III

21.01.2021
Interview mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Marco Wanderwitz

Unser Verbandsvorsitzender, Jörg Rennert, führte am 21. Januar 2021, das vom Parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Marco Wanderwitz, angebotene Telefoninterview.
Zunächst erörtern die Gesprächspartner die übersandte erste Stellungnahme des Sprengverbandes. Hierbei wurde deutlich, dass die Folgen des verfügten Überlassungsverbotes aus dem Dezember 2020 seitens der Bundesregierung nicht ausreichend und abschließend betrachtet wurden. Dies sei der Dringlichkeit der Entscheidung durch die voranschreitende Pandemielage geschuldet gewesen. Hieraus ergab sich nicht zuletzt auch der Dialog zu unserer Stellungnahme.
Überdies stellte Herr Marco Wanderwitz jedoch klar, dass es im Rahmen der Wirtschaftshilfen für durch Corona eingeschränkte Marktakteure kein weiteres Rettungspaket wie die Überbrückungshilfe II (vorrangig Gastronomie / 75 % Umsatzausfallerstattung) geben wird. Ein Rettungspaket auf dieser Grundlage hat keine Aussicht auf Erfolg.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde auf die Sonderregelung Pyrotechnik der Überbrückungshilfe III verwiesen. Wie uns mitgeteilt wurde, habe die Bundesregierung die besonderen Härten der pyrotechnischen Branche erkannt und versucht, diese mit der Sonderregelung abzumildern.
Im Gespräch wurde durch Herrn Jörg Rennert ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eingangsvoraussetzung von 80 Prozent Umsatzeinbruch aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen für die Mehrzahl der Marktakteure deutlich zu hoch ist und somit kaum zutreffend ist. (Anmerkung des Newsletterautors: Überwiegend trifft dies nur auf diejenigen Großhändler zu, die nahezu komplett über Discounter und Baumärkte ihre Produkte verkaufen.)
Herr Marco Wanderwitz signalisierte, dass man hier ggf. noch einmal nachbessern könnte.
Außerdem sprach Herr Rennert die zusätzlichen Kosten für Rückkommissionierung und ggf. Entsorgung an, die vor allem die Onlinehändler empfindlich treffen, aber auch all die anderen Marktteilnehmer. Diese Mehrausgaben sollten ebenfalls in Ansatz gebracht und finanziell berücksichtigt werden.
Herr Marco Wanderwitz konnte unseren Argumenten folgen und wir vereinbarten eine weitere Stellungnahme sowie einen weiteren Austausch in dieser Thematik.

21.01.2021
Der Deutsche Sprengverband e. V. formuliert und übersendet eine zweite Stellungnahme an die politischen Verantwortlichen

Resultierend aus den neuen Erkenntnissen mit der Sonderregelung Pyrotechnik in der Überbrückungshilfe III und dem Interview mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Marco Wanderwitz, formulierte der Sprengverband eine zweite Stellungnahme. Ziel war es, die Eingangsvoraussetzung zur Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen für die Pyrotechnik von 80 % Umsatzrückgang auf 30 % Umsatzrückgang zu senken und somit mehr Unternehmen die Inanspruchnahme dieser Hilfen zu ermöglichen. Weiterhin sollten auch die zusätzlichen Kommissionierungskosten und eventuellen Entsorgungskosten berücksichtigt werden.

Die Begründungen zu den Änderungswünschen können Sie der 2. Stellungnahme des Deutschen Sprengverbandes vom 08. Februar 2021 entnehmen.

Download (pdf):  2. Stellungnahme des Deutschen Sprengverbandes e. V.

Adressaten unserer Stellungnahme:
Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Marco Wanderwitz
Frau Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium Elisabeth Winkelmeier-Becker (Febr. 2021)
Herr Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer (Febr. 2021)

Wie geht es jetzt weiter?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
bis zum heutigen Tag, dem 18. Februar 2021, haben wir noch keine Rückmeldungen auf unsere zweite Stellungnahme erhalten. Jedoch werden wir in den nächsten Tagen nachfragen.
Um jedoch den Druck der Betroffenen auf die Politik zu erhöhen, bitten wir Sie herzlichst, unsere zweite Stellungnahme mitzuzeichnen und an Ihre Wahlkreisabgeordneten des Bundestages weiterzuleiten. Sehr gerne auch an die jeweiligen Landesvertreter. Im Idealfall schreiben Sie bitte diejenigen Vertreter an, deren Parteien in der Regierungskoalition vertreten sind.

Eine Übersicht über die Wahlkreisabgeordneten finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/

Hier können Sie mittels Ihrer Postleitzahl die zuständigen Abgeordneten finden. Mit einem Klick auf den Vertreter erhalten Sie die Kontaktinformationen. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Schreiben sowohl elektronisch als auch per Post zu übersenden.

Sehr gerne können Sie uns mit: Verbot2020@sprengverband.de in Blindkopie (Bcc) setzen. So bekommen wir einen kleinen Überblick, welche Abgeordneten angeschrieben wurden.
Gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie eine Antwort erhalten.

Wie zeichnen Sie mit?

Für die Mitzeichnung haben wir für Sie einen Text vorbereitet. Bitte ergänzen Sie die Anschrift und die Grußformel des jeweiligen Wahlkreisvertreters und senden Sie Ihr Anschreiben mit unserer zweiten Stellungnahme als Anlage an den zuständigen Abgeordneten.

Download der Anlage (pdf): 2. Stellungnahme des Deutschen Sprengverbandes

Leiten Sie den Brief persönlich ein, z. B.:

„Werte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,
das am 18.12.2020 beschlossene Überlassungsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kat. F2 hat mein Unternehmen in eine wirtschaftlich- und existenzbedrohende Lage gebracht. Daher teile ich die Bemühungen meines Interessenverbandes, dem Deutschen Sprengverband e.V., und bitte Sie, die Sonderregelungen Pyrotechnik in der Überbrückungshilfe III, wie vom Sprengverband vorgeschlagen, zu überarbeiten.
Anderenfalls sehe ich mein Unternehmen in seiner Existenz massiv bedroht, da eine Inanspruchnahme der speziellen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen der Pyrotechnik kaum möglich ist.
Freundliche Grüße

Name, Firmierung, Ort

Anlage
2. Stellungnahme des Deutschen Sprengverbandes vom 02. Febr. 2021“

Wichtig: Bitte verändern Sie den Inhalt der Stellungnahme nicht. Für uns alle ist wichtig, dass wir mit einer Stimme und einer Forderung auftreten.

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Hoffen wir, dass sich auf diesem Wege die Möglichkeit eröffnet, dass die Überbrückungshilfe III von weiteren Unternehmen in Anspruch genommen werden kann.


Newsletter-Anmeldung: Sie können sich weiterhin für einen gesonderten Newsletter zur Thematik „Pyrotechnik“ anmelden: Verbot2020@sprengverband.de

Um alle Mitglieder des Deutschen Sprengverbandes über die speziellen Probleme unserer Mitglieder im Bereich Pyrotechnik informieren zu können, haben wir uns entschieden, diesen Newsletter an alle Mitglieder zu übersenden.

Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle, stellvertretend für die Kollegen der Pyrotechnik, einen herzlichen Dank aussprechen. Zum einen unserem Vorsitzenden Jörg Rennert und zum anderen den Wirtschaftsvertretern Andreas Voigt (Blackboxx Fireworks) sowie Florian von Bothmer (Pyroland.de). Alle Drei haben mich über die Weihnachtsfeiertage, über Neujahr und weit darüber hinaus nach Kräften unterstützt, in der Sache am Ball zu bleiben, Texte zu entwerfen oder gegenzulesen, Interviews zu führen, neue Entwicklungen zu recherchieren, Ideen zu sammeln und viele Sichtweisen auf einen gemeinsamen Standpunkt zusammenzuführen. DANKE!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bitte bleiben Sie weiterhin alle gesund und trotz der Widrigkeiten positiv gestimmt. Wir alle hoffen, Ihnen alsbald neue und vor allem positive Nachrichten übermitteln zu können.

Ihr Hanspeter Scheibe
Fachgruppenleiter Pyrotechnik des Deutschen Sprengverbandes e. V.

 

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