Deutscher Sprengverband e.V.

Archiv

Archiv

TR Sprengarbeiten veröffentlicht

"Was lange währt wird endlich gut... So, oder so ähnlich kann, muss man diese Information aus meiner Sicht überschreiben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in der Bekanntmachung 795808 des Bundesanzeigers die Technische Regel zum Sprengstoffrecht „Sprengarbeiten“ (SprengTR 310 –Sprengarbeiten) veröffentlicht. Aus Sicht des Deutschen Sprengverbandes begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich. Über Jahre hat unser Verband auf eine sehr engagierte Art und Weise an der Erarbeitung dieser TR mitgewirkt. An dieser Stelle muss aber auch ausdrücklich das unermüdliche Wirken der Berufsgenossenschaften und der BAM hervorgehoben werden. Der lange steinige Weg, der hier bestritten werden musste hat allen Beteiligten ein gehöriges Maß an Optimismus und Motivation abverlangt. Stellvertretend soll an dieser Stelle besonders das Wirken von Jochen Stürtz und Dr. Dietrich Eckhardt betont werden. Mit der nun vorliegenden SprengTR 310 Sprengarbeiten erhalten alle Sprengunternehmen einen Leitfaden an die Hand, der den gegenwärtigen aktuellen Stand der Technik darstellt. Möglicherweise wird sich der eine oder andere die Frage stellen: Warum es dieser TR bedurfte, wenn man doch gegenwärtig mit der DGUV Regel 113-016 Sprengarbeiten ein in vielen Belangen gutes und akzeptables Regelwerk zur Verfügung hat?“ Hierzu kann man mindestens zwei Gründe aufführen. Zum einen ermöglicht und erfordert die TR eine ständige Weiterentwicklung und Aktualisierung, sofern es der Stand der Technik erfordert. Damit ist eine kontinuierliche Fortschreibung dieser Regel gesetzlich verankert und Bedarf keiner erneuten Grundsatzentscheidung. Zum anderen, dies ist insbesondere aus Sicht der Unternehmer von Interesse, entfaltet eine TR auf Grund ihrer Erarbeitung eine Vermutungswirkung.
Der Deutsche Sprengverband freut sich auf Ihre Hinweise und Erfahrungen, die Sie im Zusammenhang mit der Anwendung dieser TR sammeln."

Jörg Rennert

TR Sprengarbeiten

Gegenüberstellung von zwei Vorschriften (TR310 Sprengarbeiten und DGUV 113-016)