Deutscher Sprengverband e.V.

Aktuell

Alles im Überblick

Aktuell

Alles im Überblick

Rechtliche Einordnung für den Umgang mit an der Verwendungsstelle hergestellten Emulsionssprengstoffen

In Europa zählen die Emulsionssprengstoffe heute zu den am häufigsten verwendeten Sprengstoffen im Bereich der gewerblichen Sprengtechnik und liegen damit noch vor den ANFO-Sprengstoffen. Dies ist zum einen auf die guten Leistungsparameter hinsichtlich des Zertrümmerungsvermögens und des erzeugten Schwadendrucks zurückzuführen zum anderen besitzen diese Sprengstoffe eine Sauerstoffbilanz, die die Bildung von CO und NOx im Vergleich zu anderen Sprengstoffen erheblich reduziert. Darüber hinaus können diese Sprengstoffe wahlweise patroniert oder in loser Form verwendet werden. Im Fall der Verwendung in loser Form, werden diese Sprengstoffe erst unmittelbar vor der Verwendung an der Verwendungsstelle hergestellt. Damit reduziert sich auch die ansonsten erforderliche Lagerkapazität für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen und ggf. können sich Erleichterungen bei der Beförderung ergeben. Beim Umgang mit an der Verwendungsstelle hergestellten Emulsionssprengstoffen/ANFO-Sprengstoffen durch die Sprengberechtigten sind unter Berücksichtigung des Sprengstoffgesetzes grundsätzlich zwei Varianten zu unterscheiden.

1. Variante:

Der Emulsionssprengstoff wird mit Hilfe eines Pumpmoduls als reiner Emulsionssprengstoff hergestellt. Die Herstellung erfolgt entsprechend der bei der EG-Baumusterprüfung eingereichten und im Rahmen dieses Verfahrens zertifizierten Zusammensetzung. Die dafür erforderlichen Einstellungen am Pumpmodul werden ausschließlich durch den Hersteller/Lieferanten (Inhaber des EG-Baumusterprüfbescheids) vorgenommen.

Durch die Sprengberechtigten erfolgt ausschließlich eine Bedienung des Pumpmoduls gemäß den Vorgaben des Hersteller/Lieferanten des Emulsionssprengstoffs in der Form, dass die gewünschte/erforderliche Menge an Emulsionssprengstoff gewählt werden kann und diese dann in das Bohrloch geladen (gepumpt) wird. Die Sprengberechtigten können keine Einstellungen am Pumpmodul vornehmen, die zu einer Veränderung der Zusammensetzung des Sprengstoffs führen. Somit stellt die Bedienung des Pumpmoduls durch den Sprengberechtigten ein „Verwenden“ im Sinne des „Umgang“ gemäß SprengG dar (vglb. mit dem Laden von Bohrlöchern mit ANFO/ANC-Sprengstoffen mit Hilfe einer pneumatischen Ladevorrichtung).

Die damit beauftragten Personen sollten eine entsprechende Schulung/Einweisung in die Bedienung dieser Pumpmodule erhalten, damit sichergestellt ist, dass Sie über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die durchgeführte Schulung/Einweisung sollte mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. Eine spezielle Eintragung in den Befähigungsschein ist nicht erforderlich und unter Berücksichtigung der oben dargelegten rechtlichen Einordnung dieser Arbeiten (gemäß SprengG) obsolet. Die hier beschriebene Variante betrifft Tunnelbaustellen und zunehmend untertägige Bergbaubetriebe.

2. Variante:

Der Emulsionssprengstoff wird mit Hilfe von Mischladefahrzeugen (MEMUS) an der Verwendungsstelle hergestellt. In diesem Fall kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Zusammensetzungen an Sprengstoffen (entsprechend der erteilten EG-Baumusterprüfbescheinigungen) hergestellt werden. So können neben reinen Emulsionssprengstoffen auch Mischungen aus Emulsionssprengstoffen und ANFO-Sprengstoffen oder Mischungen aus Emulsionssprengstoffen und Ammoniumnitrat und/oder Aluminium usw. hergestellt werden. In diesem Fall stellt die Bedienung der betreffenden Module/Fahrzeuge durch den Bediener ein „Herstellen“ im Sinne des „Umgang“ gemäß SprengG dar. Hierfür ist gemäß SprengG die Absolvierung eines entsprechenden Fachkundelehrgangs erforderlich. Aus gegenwärtiger Sicht kann hierfür der Grundlehrgang „Herstellen von Explosivstoffen“ genutzt werden. Darüber hinaus ist es sicherlich möglich und sinnvoll einen gesonderten Lehrgang für die Vermittlung dieser speziellen Fachkunde zu konzipieren und anzuerkennen. In diesem Fall würde die erworbene Fachkunde ausschließlich zum: „Herstellen von pumpfähigen Emulsionssprengstoffen, ANFO-Sprengstoffen und Heavy-ANFO-Sprengstoffen in Mischladesystemen vor Ort“ berechtigen.

Die erworbene Fachkunde ist somit Grundlage für die Ausstellung des Befähigungsscheins für die Bediener dieser Module/Fahrzeuge. Die in der 2. Variante beschriebene Verfahrensweise trifft vor allem auf Mischladefahrzeuge zu, die in Steinbrüchen (übertägiger Bereich) zum Einsatz kommen. Die Bedienung der Module/Fahrzeuge erfolgt nahezu ausschließlich durch Personal des Herstellers dieser Sprengstoffe.

Die hier beschriebene Verfahrensweise bzgl. der rechtlichen Einordnung für den Umgang mit an der Verwendungsstelle hergestellten Emulsionssprengstoffen entspricht der gemeinsamen und abgestimmten Auffassung der für den Bereich Sprengstoffrecht zuständigen Arbeitsgruppe der Bundesländer (Länderausschuss Arbeitssicherheit (LASI)).